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FAQ & Hilfecenter
Häufig gestellte Fragen (FAQ) bei Autoqom
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Kann ich als Autohaus direkt mit einem Experten von autoqom sprechen?Ja, unser Team steht Ihnen für direkte Beratungen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über die angegebenen Kommunikationswege.
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Bietet autoqom auch Schulungen oder Workshops an?Ja, wir bieten Schulungen und Workshops an, um Ihr Team in der effizienten Garantieabwicklung zu unterstützen.
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Kann autoqom auch individuelle Lösungen für spezifische Anforderungen anbieten?Ja, wir sind flexibel und passen unsere Dienstleistungen gerne an Ihre spezifischen Bedürfnisse an. Wir machen auch Ferienvertretungen.
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Wie kann ich einen Garantieantrag bei autoqom einreichen?Garantieanträge können einfach per E-Mail oder über unser Online-Portal eingereicht werden.
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Unterstützt autoqom auch bei technischen Fragen zu Fahrzeugen?Ja, unser Team verfügt über umfassendes technisches Know-how und unterstützt gerne bei technischen Anliegen.
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Wie kann ich mehr über die Dienstleistungen von autoqom erfahren?Für detaillierte Informationen besuchen Sie bitte unsere Website oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir beraten Sie gerne persönlich.
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Wie wird die Qualität der Dienstleistung von autoqom sichergestellt?Wir legen grossen Wert auf Qualität und arbeiten ständig an der Optimierung unserer Prozesse und Schulungen unseres Teams.
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Was deckt die Neuwagengarantie nicht ab?Die Neuwagengarantie deckt bestimmte Aspekte und Schäden nicht ab. Basierend auf den bereitgestellten Informationen aus der "Garantiepolitik 11.2023" umfassen diese Ausschlüsse: Kosten für regelmässige Wartungsarbeiten: Dies schliesst sämtliche routinemässigen Wartungs- und Inspektionsarbeiten ein. Fehler, die durch Nichteinhaltung des Wartungsplans entstehen: Wenn das Wartungsintervall um 3000 km/1800 Meilen oder 2 Monate überschritten wird, gilt dies als nicht eingehalten. Spureinstellung und Auswuchten der Räder: Ab einem Kilometerstand von über 3000 km/1800 Meilen oder einem Alter von über 3 Monaten. Einstellung oder Ausrichtung von Karosserieteilen: Wenn das Fahrzeug einen Kilometerstand von über 3000 km/1800 Meilen oder ein Alter von über 3 Monaten hat. Austausch von Verschleissteilen: Verschleissteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Vibrationen und Geräusche, die zum normalen Betrieb des Fahrzeugs gehören: Solche Geräusche oder Vibrationen fallen nicht unter die Garantie. Beeinträchtigungen wie Farbabweichungen, Veränderungen oder Verformung der Teile aufgrund ihrer normalen Alterung: Natürliche Alterungsprozesse und Verschleiss sind ausgeschlossen. Nichteinhaltung der Wartungsvorgaben: Wenn das Fahrzeug nicht gemäss den Vorgaben der Marke gewartet wird. Vom Kunden verursachte Beschädigungen: Dazu gehören Beschädigungen durch unsachgemässe Nutzung oder Fremdkörper. Schäden infolge der Verwendung von nicht geeigneten oder minderwertigen Materialien: Dies umfasst Flüssigkeiten, Teile, Zubehörteile, Verbrauchsmaterialien oder Kraftstoffe, die nicht den Spezifikationen entsprechen. Schäden durch Naturereignisse oder externe Einflüsse: Wie Unfälle, Brände, Diebstähle oder Naturphänomene. Umbauten oder Veränderungen, die nicht von der Marke zugelassen sind: Änderungen, die nicht von der Marke genehmigt wurden, sind nicht abgedeckt. Veränderungen am Kilometerzähler des Fahrzeugs: Wenn der Kilometerzähler manipuliert wurde oder der tatsächliche Kilometerstand nicht sicher feststellbar ist. Fahrzeuge, die als Totalschaden bewertet werden: Diese fallen nicht unter die Garantie. Fahrzeuge mit veränderter oder gelöschter Seriennummer: Dies würde die Garantie ungültig machen.
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Was muss alles auf dem Werkstattauftrag drauf seinEin korrekt ausgefüllter Werkstattauftrag ist für eine effiziente und transparente Abwicklung von Reparatur- und Wartungsarbeiten unerlässlich. Der Werkstattauftrag sollte folgende Informationen enthalten: Kundeninformationen: Name und Kontaktinformationen des Kunden. Bei gewerblichen Kunden zusätzlich die Firma und ggf. Ansprechpartner. Fahrzeuginformationen: Fahrgestellnummer (VIN). Marke und Modell des Fahrzeugs. Aktueller Kilometerstand. Erstzulassungsdatum. Informationen zur Garantie oder zum Servicevertrag, falls vorhanden. Beschreibung der Kundenbeanstandung: Detaillierte Beschreibung des Problems oder der Anforderungen des Kunden. Bei Bedarf zusätzliche Informationen zum Fahrzeugverhalten, um die Entstehungsbedingungen des Problems genauer darzustellen. (CIF) Geplante Arbeiten: Liste der durchzuführenden Arbeiten oder Dienstleistungen. Bei Bedarf Angaben zu Ersatzteilen und Materialien. Kostenvoranschlag: Geschätzte Kosten für Arbeitszeit und Material. Bei Bedarf Angaben zu einer erforderlichen Vorabzusage. Termininformationen: Geplantes Datum für Beginn und Fertigstellung der Arbeiten. Genehmigung des Kunden: Unterschrift des Kunden als Einverständniserklärung für die durchzuführenden Arbeiten und die geschätzten Kosten. Besondere Hinweise: Hinweise auf eventuelle durchzuführende Rückrufaktionen oder besondere Serviceaktionen. Bei Wiederholungsbesuchen Hinweise auf frühere Arbeiten am Fahrzeug. Informationen zu Garantieansprüchen: Falls zutreffend, Angaben zu Garantieansprüchen oder Kulanzanträgen. Sonstige Vereinbarungen: Vereinbarungen über Ersatzfahrzeug, Mobilitätslösungen oder spezielle Kundenwünsche. Der Werkstattauftrag dient als offizielle Dokumentation und Vereinbarung zwischen der Werkstatt und dem Kunden und ist sowohl für die interne Abwicklung als auch für die Garantie- und Kulanzabwicklung von grosser Bedeutung.
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Wann braucht es eine Vorabzusage?Eine Vorabzusage (vorherige Zusage) wird im Rahmen der Garantieabwicklung benötigt, um die Kostenübernahme für bestimmte Reparatur- oder Wartungsarbeiten an einem Fahrzeug zu genehmigen, bevor diese Arbeiten durchgeführt werden. Der Hersteller führt eine neue Einteilung ein. Länder werden in drei verschiedene Level klassifiziert. LEVEL 1, LEVEL 2 und LEVEL 3. Dies beeinflusst, wie die Vorabzusagen gehandhabt werden. Die Schweiz wurde aktuell in Level 1 eingestuft. Die Einstufung der Länder wird alle vier Monate überprüft und aktualisiert. Die Vorabzusage ist in folgenden Fällen erforderlich bei den Marken; Citroen, DS Automobiles, Opel und Peugeot: Austausch von einem Motor (Elektro- und Verbrennungsmotor) Austausch von einem Getriebe (Mechanisches und Automat) Austausch von einer Antriebsbatterie (BEV & PHEV) Bei Lackgarantie und Garantie gegen Durchrostung Kulanz gemäss Kulanzrechner ab einem Betrag von CHF 500.00 Bei allen Garantie Codes bei denen gem. Garantiepolitik immer eine Zusage erforderlich ist Die Vorabzusage stellt sicher, dass die Kosten für die Arbeiten von der Garantie oder der Kulanzleistung der Marke gedeckt sind, bevor diese Arbeiten durchgeführt werden. Dadurch werden unnötige Ausgaben und Missverständnisse zwischen der Werkstatt, dem Fahrzeugbesitzer und dem Fahrzeughersteller oder der Marke vermieden.
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